Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts
Die Deutsche Buddhistische Union e.V. [DBU] setzt sich aus der "Gemeinschaft der Buddhisten" in Deutschland, einem Zusammenschluss von Einzelmitgliedern, zusammen und ist zudem der traditionsübergreifende Dachverband buddhistischer Gemeinschaften in Deutschland. Unser Zentrum ist seit 1998 Mitglied der DBU und war insbesondere durch Tändsin T. Karuna über vier Jahre im Rat der DBU aktiv. Derzeit arbeitet sie in der AG Schulmaterialien mit und Christian Licht nimmt als Vertreter der Buddhisten am christlich-buddhistischen Dialog teil, der von der DBU unterstützt wird.
Die wichtigsten Ziele und Aktivitäten der DBU sind:
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die Entwicklung eines authentischen Buddhismus im Westen zu unterstützen und ihn in zeitgemäßer Weise zu vermitteln;
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einen einheitlichen Rahmen für Buddhisten unterschiedlicher Traditionen in Deutschland für gemeinsame Aktivitäten, Begegnung und Austausch zu schaffen;
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durch Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Seminare, Informationsmaterial und die Zeitschrift "Buddhismus aktuell" den Buddhismus in Deutschland darzustellen;
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den buddhistischen Grundsatz von Mitgefühl und Verbundenheit aller Lebewesen durch soziales und gesellschaftliches Engagement in Projekten praktisch umzusetzen;
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Partner für den interdisziplinären und interreligiösen Dialog in unserer Gesellschaft zu sein;
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neutrale Auskunftsstelle zum Buddhismus zu sein.
Die DBU strebt seit ihrer Gründung die Anerkennung als öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft an, jedoch seit ein paar Jahren mit mehr Intensität.
Die wichtigsten Vorteile der Anerkennung sind:
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Gleichstellung mit den anerkannten Religionsgemeinschaften;
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die Präsenz in den Medien wird erleichtert;
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stärkerer Schutz buddhistischer Einrichtungen wie Seminarhäuser, Meditationszentren, Klöster, Tempel, Pagoden, Stupas u. a.;
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Zugang zu öffentlichen Mitteln für die Errichtung sozialer Einrichtungen wie Jugendzentren, Seniorenheime, Hospize u. a.;
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Durchführung buddhistischen Religionsunterrichts an allgemeinbildenden Schulen;
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mehr Mitsprache bei gesellschaftspolitischen Fragen;
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Möglichkeit zur Einrichtung buddhistischer Friedhöfe.
Für die Anerkennung des Buddhismus muss sich unter anderem ein Promille der Bevölkerung dieser Religion verbunden fühlen. Die Beantragung erfolgt in jedem Bundesland separat und ist somit auch mit einem nicht zu unterschätzendem Aufwand verbunden.
Es besteht die Möglichkeit, die Anerkennung als öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft durch eine assoziierte Mitgliedschaft bei der Deutschen Buddhistischen Union zu unterstützen. Dies ist für Mitglieder unseres Zentrums nicht erforderlich, da sie über unser Zentrum bei der Zählung der Personen, die sich dem Buddhismus verbunden fühlen, mitgerechnet werden. Auch wenn man bereits Einzelmitglied der DBU ist, braucht man natürlich keinen Antrag auf assoziierte Mitgliedschaft zu stellen. Die Mitgliedschaft ist auch für Kinder jeden Alters möglich. Die assoziierte Mitgliedschaft ist beitragsfrei. Es ergeben sich aus ihr weder Rechte noch Pflichten gegenüber der DBU.
Die DBU-Geschäftsstelle steht für Fragen und Informationen gerne zur Verfügung.
Faltblätter zur assoziierten Mitgliedschaft erhält man in unserem Zentrum oder bei der DBU. Es ist sehr hilfreich für das Projekt, wenn man die Informationen und Faltblätter auch an Freunde und Bekannte weitergibt.
Man kann die DBU auch mit einer Spende unterstützen. Dabei bitte auf dem Überweisungsträger vermerken, wenn man eine Spendenbescheinigung wünscht. (Bitte Anschrift nicht vergessen.)